AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SORENOS GmbH, 8623 Wetzikon

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Vertragsbestandteil des Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der SORENOS GmbH. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Ihre Bestellungen werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angaben zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorgangs sind unverbindlich. Ihre Bestellung nehmen wir durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware an.

§ 3 Preise

Die offerierten, bestätigten und Listenpreise sind Nettopreise zuzüglich MwSt., vorbehältlich eventueller Materialpreis- und Lieferaufschläge.

§ 4 Lieferung

4.1 Der Transport und dessen Versicherung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

4.2 Wir liefern unsere Produkte in der Schweiz per Kurier oder Post. Die effektiven Versandkosten werden bei der Rechnungsstellung hinzugefügt. Lieferungen frei Haus sind ab dem in unserer Preisliste vermerkten Betrag, ausgenommen sind die Kosten für Expresslieferungen auf Wunsch des Kunden. Diese werden dem Kunden vergütet.

4.3 Wir liefern in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Der Lieferzeitpunkt kann sich in besonderen Fällen angemessen verlängern.

4.4 Generell wird die Ware gegen Rechnung geliefert. Wir behalten uns jedoch vor, nach unserem Ermessen gegen Vorauszahlung zu liefern.

4.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen tragen wir die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

4.6 Vertragsrücktritt sowie Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung sind ausge-schlossen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlung: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Skonto und andere unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist untersagt.

5.2 Die Sorenos GmbH kann nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Unterbleibt diese, so kann die weitere Auftrags-bearbeitung eingestellt werden, wobei die totalen aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

5.3 Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, so kann die Sorenos GmbH eine Vorauszahlung zur Deckung der Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

5.4 Wir können nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen akzeptieren.

5.5 Mahnung/Mahngebühren: Kontoauszug = Verzug von 10 Tagen nach Zahlungsfrist, keine Gebühren. Bei einem Zahlungsverzug von 25 Tagen nach Zahlungsfrist erhält der Schuldner die letzte Mahnung mit CHF 30.00 Mahngebühren.

§ 6 Muster / Farbdifferenzen

Von uns gezeigte Muster gelten nur als Anschauungsstücke. Handelsübliche Abweichungen im Farbton, in der Transparenz und Klebevermögen (betrifft Gebäude- und Autoglasfolien) sind möglich und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Dies gilt insbesondere auch für Nachlieferungen und Nach-bestellungen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Korrekt gelieferte, fehlerfreie und unbeschädigte Produkte werden grundsätzlich nicht zurück genom-men.

Ausnahmen können nach Absprache bewilligt werden. Dabeit gilt:
– die Retournierung des Paketes erfolgt zu Lasten des Absenders
– die Haftung für das Material bei einer Beschädigung, verursacht durch das Handling,   unsachgemässe Verpackung oder durch den Lieferdienst geht zu Lasten des Absenders
– das Material wird bei Ankunft durch Sorenos auf Vollständigkeit und Unversehrtheit kontrolliert. Schäden werden dem Versender mitgeteilt und belastet.
– nach erfolgter Prüfung wird eine Gutschrift im Wert des retournierten unversehrten Materials nach Abzug der Rücknahmegebühr ausgestellt.

Rücknahmegebühr:
In jedem Fall wird eine Rücknahmegebühr verrechnet, diese beträgt 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 50.00.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Sämtliche Folien von Sorenos sind ausschliesslich von professionellen Folienverlegern zu verar-beiten.

8.2 Die gelieferten Produkte sind beim Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Quantität und Qualität haben spätestens innerhalb 7 Tage zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.

8.3 Produktmängel bei Flachglasfolien, welche erst nach der Montage festgestellt werden, müssen innerhalb zweier Tage gemeldet und dokumentiert werden. Eine Begutachtung vor Ort behalten wir uns vor.

8.4 Wenn Sie uns Mängel an gelieferter Ware belegen, werden wir in angemessener Zeit für Ersatzlieferung sorgen.

8.5 Für Produktschäden, welche durch unsachgemässe Montage/Verlegung, bzw. nichtbeachten unserer Verlege- und Pflegeanleitungen verursacht werden, wird eine Haftung ausgeschlossen. Grundsätzlich gelten die produktspezifischen Garantiebestimmungen der Folienhersteller.

8.6 Für Schäden am Glas (wie Kratzer, brechen oder splittern), welche vor oder nach dem Anbringen von Folien entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

8.7 Zusammenfassung:
Eine Gewähr für die Eignung unserer Folien für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge unserer-seits werden nach bestem Wissen auf Grund der Sicherheitshinweise unserer Lieferanten und der Erfahrungen aus der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen. In keinem Falle kann aus ihnen eine Haftung für Schäden jeder Art oder Nachteile hergeleitet werden. Die Haftung beschränkt sich auf die Qualität unserer Produkte. Bei nachweislich mangelhafter Qualität wird nur der Wert des betreffenden Produktes ersetzt.

§ 9 Datenschutz

Alle an Sorenos GmbH übermittelten Daten werden ausschliesslich zu Zwecken der Geschäfts-abwicklung von Sorenos GmbH gespeichert.

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand zur Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten ist Ort des Firmensitzes von Sorenos GmbH. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

§ 11 Anerkennung

Die Erteilung einer Warenbestellung schliesst die Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber ein.

SORENOS GmbH
Breitistrasse 27
CH-8623 Wetzikon                                                                                          Wetzikon, 1.9.2022